Dies ist Seite 12 "Schiffsreisen - Seereisen - Kreuzfahrten" Trinkgeld bei Kreuzfahrten Trinkgeld - Trinkgeldempfehlung - Serviceentgelt - Servicepauschale
Was ist ein Trinkgeld ?
Sie
kennen wie ich sicher ein Trinkgeld als eine Honorierung für eine besondere Leistung, besondere Freundlichkeit oder herausragenden, überdurchschnittlichen Service. Das war einst auch auf Reisen mit Kreuzfahrtschiffen einmal so. Doch mit der Zunahme der Trinkgeldzahlungen auf Kreuzfahrten hat sich das ganze immer mehr verselbstständigt und viele Reedereien haben Ihren Angestellten das Trinkgeld der Kreuzfahrer als Einkommensbestandteil zugerechnet. - ein fest kalkulierter Bestandteil, mit dem ein Angestellter insbesondere im Servicebereich auf einem Kreuzfahrtschiff rechnen muss, um eine vertretbare Entlohnung zu erhalten. Meist wurde das gesamte Trinkgeld der Kreuzfahrer in einen Pool bezahlt, der unter allen Angestellten an Bord verteilt und in die Bezüge verrechnet. Um das ganze kontrollierbar zu halten, ist es Angestellten oft untersagt, direkt vom Kreuzfahrer Trinkgeld anzunehmen. Der freundliche Kellner profitiert so von Ihren Zahlungen genau so wie der unfreundliche
Rezeptionist.
Trinkgeldempfehlungen der Kreuzfahrtreedereien
Der nächste Schritt war es, dem der Kreuzfahrer eine feste Empfehlung für Trinkgelder
mit "auf den der Kreuzfahrtweg" zu geben z.B.:" Wir empfehlen 5 - 10€/Tag/Passagier als Trinkgeld zu geben - wenn Sie nicht widersprechen, buchen wir 5 -10 € pro Person/Tag als Trinkgeldpauschale erst vom Bordkonto dann von Ihrem Bankkonto ab ". Weil sich viele der Kreuzfahrer genierten, der Art, Trinkgeld zu verlangen oder der Höhe des Trinkgeldes zu widersprechen, klappte das auch. Trinkgeldempfehlungen der Reederei sind unverbindlich für der Kreuzfahrer .
Die Trinkgeldpauschalen werden bei den meisten Reedereien am Ende der Reise der Abschlussrechnung hinzugerechnet, wer vor Gegenzeichnung der Abrechnung der eingesetzten Trinkgeldhöhe widerspricht, kann einen anderen Betrag ansetzen. - Das Trinkgeld ist nur eine, wenn auch nachdrückliche Empfehlung der Reederei und kein Vertragsbestandteil.
Bei anderen Reedereien werden an die Reisenden am Ende der Fahrt Briefumschläge ausgegeben mit der Bitte, dort einen Trinkgeldbeitrag nach eigenem Ermessen einzulegen. Andere Reedereien geben personen- oder serviceorientiert Umschläge aus. (für die Kellner, für die Rezeption, für die Küche, für die Zimmerreinhaltung.
Doch mit der Zeit widersprachen etliche Seereisende der Höhe. "Ich lasse mir von der Reederei nicht sagen, was ich an Trinkgeld gebe." Verbrauchermedien klärten auf, dass man Trinkgelder nicht und nicht in der Höhe der Empfehlung bezahlen müsse, weil Trinkgelder kein fester Vertragsbestandteil sind. So wurde das Trinkgeld als kalkulierte Einnahme immer unkalkulierbarer.
Was ist ein Serviceentgelt oder eine tägliche Servicepauschale ?
Der Preiskampf insbesondere im unteren Preissegment der Kreuzfahrten für die breite Masse hat nun Verkaufspsychologen und kreative Juristen auf den Plan gerufen, um das Trinkgeld kalkulierbar zu machen, indem man es bei einigen Reedereien in ein "Serviceentgelt oder eine Servicepauschale" verwandelt hat. Damit wird der "groß gedruckte" Preis im Angebot der Kreuzfahrt "günstig"
kalkuliert. Das bringt vordere Platzierungen in den Kreuzfahrtdatenbanken, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, weil sowohl gute Reisebüros oder Kunden im Internet darauf immer häufiger zugreifen und 999 €*zzgl. Serviceentgelt sieht auf den ersten Blick wesentlich günstiger aus als 1099 €. Begründet wird es aber oft damit, dass ein stets zufriedenstellender Service nur durch eine Mischkalkulation des Lohns mit festen und leistungsabhängigen Lohnbestandteilen ("Dass mir ja keine Klagen von Passagieren kommen !") aller Servicekräfte an Bord zu realisieren ist. Mit der täglichen Servicepauschale refinanziert (bezahlt) der Kreuzfahrer die leistungsabhängige Komponente des Lohns.
Die Servicepauschale ist in den Seereiseangeboten oft klein gedruckt in Preislisten oder in den AGB der Veranstalter zu finden. Damit ist das "neue Trinkgeld" kein dem f r e i e n W i l le n und der
b e s o n d e r e n Zufriedenheit des Gastes entsprechend gesondert gezahlter Betrag mehr. Aus dem "Dankeschön für besonders guten Service" wird nun mehr und mehr bei einigen Reedereien eine Umkehr der Beweislast für den Kreuzfahrer und eine "Nichtbezahlung von Trinkgeld (Serviceentgelt - Servicepauschale) nur bei nachweisbar groben Leistungsmängeln und sehr schlechtem Service gestattet ".
Der wunderbare Einfall vieler Reedereien: "Kreuzfahrer beweise mir (der Reederei) zeitnah, dass der Service einer oder mehrerer Mitarbeiter meiner Reederei mangelhaft war und ich (Vertreter/anderer Angestellte der Reederei an Bord) entscheide, ob Du, Kreuzfahrer, für den Tag des Mangels kein Trinkgeld zahlen musst."
Ein "Serviceentgelt oder Servicepauschale"
muss der Kreuzfahrer lt. AGB für die Tage bezahlen, an denen der Kreuzfahrer nicht nachweist, dass der Service und die Sauberkeit an Bord grobe Mängel hatte, die der Kreuzfahrer den Verantwortlichen auf dem Schiff zeitnah nach Entdeckung des Mangels anzeigt und belegt. Meist findet sich noch ein Zusatz; Der Kreuzfahrer muss/soll/möge dem Veranstalter die Möglichkeit geben, den Servicemangel nach Anzeige des Mangels diesen zu beheben und erst dann die Zahlung des Serviceentgelts verweigern, wenn der Mangel trotzdem fortbesteht.
"Kleinkrieg" mit dem und auf dem "Rücken" des Servicepersonal(s) oder Kalkulation der Servicepauschale in die Reisekosten
Für jeden Tag an dem Sie berechtigte Mängel anzeigen, können Sie das Serviceentgelt verweigern. "Serviceentgeltfuxxer" müssen also jeden Tag etwas mangelhaftes (er-)finden und der Rezeption melden. "Mensch bleiben - Leben und leben lassen - und über kleine Mängel hinwegsehen - es ist ja Urlaub -, ist also nicht das geeignete Mittel hier, den Geldbeutel zu schonen."
"Mitarbeiter der Reederei anschwärzen, ansch.., denunzieren und für unklare Beweislagen sorgen, z.B. Staub, Dreck, Ungezifer selbst mitbringen und in der Kabine verteilen, und das "Housekeeping" verantwortlich machen oder selbst das Bier "ungeschickt" auf die Hose laufen lassen, und den Kellner verantwortlich machen oder angebliche Zeugen für Mängel finden, mit denen man dann eventuell die so gesparte Servicepauschale als "Gegenleistung" für die Aussage vertrinkt, sind immer häufiger anzutreffende Verhaltensmuster einiger (noch weniger) "Serviceentgeltfuxxer" auf Kreuzfahrtschiffen."
Ob das allerdings einem bordfreundlichen Mitarbeiter - Kreuzfahrttouristen - Verhältnis zuträglich ist, kann man nur bezweifeln, wenn schon die ersten Internetportale genaue Anleitungen geben, wie man das Serviceentgelt spart.
Außerdem muss ein anderer Mitarbeiter der Reederei den Mangel anerkennen. Der "Gutachter" steht zwischen allen Stühlen. Erkennt er die Mängelrüge des Reisenden an, muss er ob zu Recht oder zu Unrecht seinen Kollegen tadeln oder abmahnen ("Aber ich habe doch wirklich meine Pflichten bestens erfüllt - warum tadeln Sie meine Arbeit ? - Ich weiß, dass ich ein guter Servicemitarbeiter bin und suche mir eine Reederei als Arbeitgeber, der das auch zu würdigen weiß !").
Erkennt er den angezeigten Mangel des Reisenden nicht an, muss er von ihm das Serviceentgelt verlangen - Der Reisende fühlt sich ungerecht behandelt, nicht ernst genommen, die Qualität der gesamten Kreuzfahrt wird auf diesen Konfliktfall reduziert und er zieht folgende Konsequenz:" Die Kreuzfahrt war ganz schön - a b e r die Kabine/Suite war stets schmutzig. Da habe ich mich beschwert und das Serviceentgelt verweigert und dann kam einer von den Mitarbeitern, begutachtet
mein Zimmer und meint, das sei doch in Ordnung. Ich müsse für den Tag das Serviceentgelt zahlen. Mit dieser Reederei nie wieder eine Kreuzfahrt - und all meine Freunde und Verwandten sollen meine subjektive Sicht erfahren, damit die bloß nicht mit der Reederei verreisen. Da gibt es doch solche Kreuzfahrtmeinungsportale, wo Reisende Ihre Erfahrungen darstellen. Was da auf d e m Kreuzfahrtschiff los ist, soll "alle Welt" von mir erfahren !"
Genügend unnötiger Konfliktstoff zwischen Gästen - Besatzung - Reederei - wieder etwas mit dem Prozesssüchtige wie Verbraucherschützer Gerichte beschäftigen können.
Weil einige Reedereien Angst haben, dass es Probleme bei der Endabrechnung mit dem Serviceentgelt gibt, wenn da plötzlich 100 oder 150 €/Person mehr auflaufen, oder weil 10 €/pro Tag weniger Probleme bereiten mit den Seefahrern, treiben sie das Serviceentgeld täglich ein. Wäre es bei dem Verwaltungsaufwand und davon überraschten und zornigen Kreuzfahrern nicht vernünftiger, gleich den Kreuzfahrtpreis um 150 €/Person anzuheben ?
Aber der Glaube der Verkaufspsychologen: "Ich muss den Gast erst einmal mit einem "günstigen Preis" an Bord locken, dann zahlt er auch in angenehmem Ambiente alles." ist wohl zu stark."Ob der unwissende und überraschte Gast nach der "Lehrwoche in Verkaufspsychologie auf Kreuzfahrtschiffen" wieder mit der Reederei verreist ... ?"
Wenn Sie also charakterlich nicht "Ekel - Alfred Tetzlaff" aus der Fernsehserie"Ein Herz und eine Seele" ähneln, machen Sie das sicher nicht an jedem Tag oder verbringen Ihren Urlaub sicher ungern damit, Mängel zu (er-) finden und sich riesig "über Kleinigkeiten"aufzuregen. Wenn Sie sich "den Kleinkrieg mit Rezeption und Servicepersonal ersparen "achten Sie auch bei der Kalkulation des Reisepreises vor der Buchung auf die vielen * und 1) Zahlen hinter Preisangaben und derartige Klauseln im Angebot oder den AGB, damit Sie nicht wie viele Mitreisende erst während der Kreuzfahrt oder am letzten Tag der Reise, "dem Tag der Abrechnung" davon
"überrascht werden."
"Klick" sollte es bei Ihnen immer machen, wenn sich im Reiseangebot der Kreuzfahrtreederei unter "nicht eingeschlossene Leistungen" neben dem Begriff: Trinkgelder auch Begriffe wie "Serviceentgelt" und/oder "Servicepauschale" aufgeführt sind. Die Reedereien "hängen es selten groß aus". Es war ja Vertragsbestandteil der Seereise Sie hätten es ja wissen können..." und Unwissenheit schützt nicht vor Zahlung. |